Schauen Sie nicht weg!
Sollten Sie beobachten, dass ein Tier tierschutzwidrig gehalten, vernachlässigt oder misshandelt wird, schauen Sie bitte nicht weg, sondern werden aktiv und unternehmen etwas gegen den Missstand. Das notleidende Tier ist auf Menschen wie Sie angewiesen!
Als erstes machen Sie sich schlau: Informieren Sie sich in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Tierschutzgesetz. Insbesondere in den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden sich detailliertere Informationen, welche Mindestanforderungen an die Haltung bestimmter Tierarten gestellt werden. Die Mindestanforderungen für die Hundehaltung sind in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. hat zahlreiche Merkblätter und Stellungnahmen verfasst, in denen Sie Hinweise und Informationen zu einzelnen Fragestellungen zu bestimmten Tierarten oder Tierschutzproblematiken finden. Wenn bereits diese Anforderungen nicht eingehalten werden, ist dies oftmals ein deutlicher Hinweis auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Als nächstes sollten Sie, das direkte Gespräch suchen: Wenn sich die Möglichkeit ergibt und es Ihnen sinnvoll erscheint, können Sie betreffende Tierhalter zunächst persönlich ansprechen und sachlich über die von Ihnen festgestellten Missstände informieren. Möglicherweise kann bereits ein konstruktives Gespräch eine Verbesserung erwirken. Aber bitte seien Sie vorsichtig, nicht alle Tierbesitzer sind einsichtig und werden gern darauf angesprochen.
Sollte dieser Ansatz nicht möglich sein, können Sie die lokale Tierschutzorganisation, das Tierheim, die örtliche Polizei oder die Veterinärbehörde um Hilfe bitten. Möglichweise ist der Fall bereits bekannt. Finden Sie dazu die Adressen und Telefonnummern der in Ihrer Stadt oder im Landkreis für Tierschutz zuständigen Vereine und Behörden heraus.
Es gibt aber Ausnahmen und zwar, wenn Lebensgefahr für das Tier besteht:
Befindet sich das Tier in einer lebensbedrohlichen Situation, rufen Sie bitte sofort die nächstgelegene Polizeistation oder den nächstgelegenen Tierarzt.
Wenn Sie persönlich Zeuge von Grausamkeit gegen Tiere werden, sollten Sie unverzüglich bei der örtlichen Polizeistation Anzeige gegen die betreffende Person erstatten.
Ganz wichtig ist es, dass Sie Beweise sammeln. Für die Meldung eines Missstands sollten Sie Ihre Argumente und Erkenntnisse detailliert und schriftlich festhalten. Vermerken Sie alle Details, wie zum Beispiel Datum und Uhrzeit sowie den genauen Ort. Machen Sie sich immer genaue Notizen, mit wem Sie zu welchem Zeitpunkt Kontakt aufnehmen, sowie zu Inhalt und Ergebnissen der Gespräche mit den entsprechenden Personen. Unerlässlich sind aktuelles Bild- oder Videomaterial, dass datiert sein sollte, denn alle Vorwürfe gegen den Halter müssen bewiesen werden. Sie sollten zudem versuchen, kurze und sachlich gehaltene schriftliche Aussagen von anderen Zeugen einzuholen.
Das Einholen einer Expertenmeinung kann gegebenenfalls von großem Vorteil sein: Ein Tierarzt beispielsweise kann ein Gutachten aus veterinärmedizinischer Sicht erstellen, sodass für alle Beteiligten leichter einzuschätzen ist, ob es sich in diesem Fall tatsächlich um Tierquälerei handelt.
Und dann müssen Sie den Missstand unverzüglich melden. Zuständig für Tierschutzfälle ist das Veterinäramt, das als Behörde verpflichtet ist, Tierquälerei und tierschutzwidriger Haltung nachzugehen. Ihre Unterlagen zu dem Missstand können Sie der Behörde übermitteln. Geben Sie aber keine Schreiben oder Dokumente weiter, ohne eine Kopie für die eigenen Unterlagen zu behalten!
Auch die Polizei ist verpflichtet, tierschutzrelevante Missstände aufzunehmen und der Sache nachzugehen. Gegenüber der Polizei können Sie den Fall auch mündlich schildern. Wichtig ist generell, dass Sie Details über den Fall möglichst sachlich und auch tatsachengetreu schildern. Lassen Sie keine Fakten weg, die Ihres Erachtens nicht wichtig sind. Machen Sie deutlich, wie ernst Ihnen die Verfolgung des Falls ist, und dann bleiben Sie am Ball! Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem aktuellen Sachstand. Durch Ihr Interesse können Sie dafür sorgen, dass der Fall nicht in Vergessenheit gerät.
Veterinärbehörden sind aber aufgrund des Datenschutzes an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Auskunft geben – unabhängig davon, ob die Behörde bereits aktiv ist.
Bleiben alle eventuellen Bemühungen der Zuständigen ohne zufriedenstellendes Ergebnis, können Sie sich durchaus an die entsprechenden Vorgesetzten wenden und diesen mitteilen, warum Sie mit der Vorgehensweise oder der Tätigkeiten des betreffenden Sachbearbeiters nicht einverstanden sind.
Notfalls schalten Sie Medien ein: Es kann von Vorteil sein, sich an die lokale Zeitung oder den örtlichen Fernsehsender zu wenden, um das Interesse der Reporter für den Missstand zu gewinnen. Eine Berichterstattung in den Medien und ein dadurch generierter öffentlicher Druck können zuständige Verantwortliche dazu bewegen, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die mediale Aufklärung kann zudem andere Menschen, die ähnliche Missstände oder tierschutzwidrige Handlungen beobachtet haben, ermutigen, sich zu melden. Möglichweise kann die Berichterstattung über einen Missstand die betroffene Person oder andere Tierhalter dazu anregen, die Haltung von Tieren zu verbessern.
Leider wissen wir auch, dass Ermittlungen der Behörden durchaus zäh und entmutigend sein können. Doch denken Sie daran, dass die Tiere unsere Hilfe brauchen! Wir alle können uns dafür einsetzen und für die betroffenen Tiere eine Menge erreichen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Einsatz für die Tiere!